017632395840

IBAN: DE18 6725 0020 0009 3292 42
BIC: SOLADES1HDB

IBAN: DE51 6729 2200 0046 2954 04
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Hinweis:
Der Herzensmensch Rhein-Neckar e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und es gelten die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen des Spenden- und Zuwendungsrechts. Eine Spende ist bei Vorlage einer Spendenquittung beim Finanzamt steuerlich absetzbar.
Bitte beachten Sie, dass wir Spendenbescheinigungen ausschließlich nur noch per Mail verschicken.

SPENDEN BIS 300 EURO

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung: Spenden bis 300 Euro können ohne offizielle Spendenquittung beim Finanzamt eingereicht werden. Dazu reichen Sie den Einzahlungsbeleg Ihrer Überweisung oder Ihre Buchungsbestätigung (Kontoauszug) ein.
Für diesen vereinfachten Spendennachweis benötigt das Finanzamt zusätzlich einen Beleg, der vom Zahlungsempfänger ausgestellt wurde.

Sie können diesen Beleg hier herunterladen.

SPENDEN ÜBER 300 EURO

Bitte geben Sie immer Ihre Anschrift im Feld "Verwendungszweck" auf Ihrem Überweisungsträger an. Nur wenn wir Ihre Anschrift haben, senden wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung per Post. Der Versand der Spendenquittungen dauert maximal sechs Wochen. Bitte beachten Sie, dass Banken nicht immer alle Informationen korrekt von einem Überweisungsträger übertragen. In solchen Fällen können wir eine Spende nicht eindeutig dem Absender zuordnen. Wenn Sie länger als sechs Wochen auf Ihre Spendenquittung warten, kontaktieren Sie uns bitte.



Gerne senden wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial über den Herzensmensch Rhein-Neckar e.V., das Sie Ihren Einladungen beilegen oder auf Ihrer Feier auslegen können. Wir halten uns streng an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und versichern Ihnen, dass wir keinerlei Adressen an Dritte weitergeben.

SIE SAMMELN UND ÜBERWEISEN SELBST?

Wenn Sie aus einem besonderen Anlass wie einem Geburtstag, einer Hochzeit, einer Hauseinweihung oder aus einem anderen Grund feiern, und Sie möchten Ihren Gästen gerne die Möglichkeit geben, dass sie direkt auf Ihrer Feier spenden können, dann können Sie beispielsweise unsere Spendenbox verwenden oder ein eigenes Spendenbehältnis aufstellen. Es wäre hilfreich, wenn Sie Ihre Gäste bereits in den Einladungen über diese Option informieren könnten. Wenn Sie uns das gesammelte Geld anschließend per Überweisung zukommen lassen, erhalten Sie als Spendeninitiator (w/m/d) eine Zuwendungsbestätigung über den Gesamtbetrag.

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Zuwendungsbetätigungen an Ihre Gäste zu versenden. Dafür überweisen Sie uns bitte den Gesamtbetrag und geben uns eine Liste mit Namen, Adressen und Spendenbeträgen der Personen, die eine Zuwendungsbestätigung erhalten sollen. Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe der persönlichen Daten Ihrer Gäste deren Einverständnis voraussetzt.

IHRE GÄSTE SOLLEN DIREKT AN UNS SPENDEN?

Vor Beginn Ihrer Feier:

Wir möchten Sie bitten, uns im Voraus zu informieren, dass Sie Ihre Gäste dazu aufrufen möchten, selbstständig zu spenden. Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse, das Datum der Feier und das von Ihnen gewählte Stichwort mit, das Ihre Gäste bei der Überweisung angeben sollen. Das Stichwort ermöglicht es uns, die eingehenden Spenden Ihren Aufruf zuzuordnen.

Bitte nehmen Sie in Ihren Gästeeinladungen folgende Informationen auf: Anstelle von Geschenken wünschen Sie sich eine Spende zugunsten des Herzensmensch Rhein-Neckar e.V. - unsere Spendenkonten entnehmen Sie bitte weiter oben auf dieser Seite.

Das von Ihnen gewählte Stichwort, das Ihre Gäste bei der Überweisung angeben sollen.


Nach der Feier:

Etwa drei Wochen nach der Feier stellen wir Ihnen eine Auflistung aller Spender und den eingegangenen Gesamtbetrag zur Verfügung. Gemäß den Datenschutzbestimmungen dürfen wir jedoch keine individuellen Beträge in Verbindung mit Namen nennen. In dieser Liste können Sie auch sehen, ob uns die Adresse der Spender vorliegt. Falls Ihnen Adressen fehlen, können Sie uns diese gerne nachreichen, vorausgesetzt, Ihre Gäste haben ihr Einverständnis gegeben.

Leider können wir Ihnen als Initiator keine Zuwendungsbestätigung für den Gesamtbetrag ausstellen, da es sich um Einzelspenden handelt und die jeweiligen Spender die Spendenquittungen erhalten. Der Anspruch hierfür ist nicht übertragbar. Wir halten uns an die strengen Vorschriften des Finanzamtes.


Dank an Ihre Gäste:

Ihre Gäste erhalten von uns per Post einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern sie ihre vollständige Adresse bei der Überweisung angegeben haben. Falls Ihnen Adressen fehlen, können Sie uns diese gerne nachreichen, vorausgesetzt, Ihre Gäste haben ihr Einverständnis gegeben.


Sie möchten uns die Möglichkeit bieten, in Ihrem Betrieb eine Spendenbox aufzustellen, um Bargeldspenden zu sammeln? Vielen Dank dafür.

Unsere nummerierten und registrierten Spendenboxen senden wir Ihnen gerne kostenlos zu. Auf Wunsch legen wir auch Informationsmaterial über den Herzensmensch Rhein-Neckar e.V. bei.

Bitte Sie, dass grundsätzlich keine Spendenquittung für die in diesen Spendenboxen gesammelten Beträge ausgestellt werden kann. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jedoch gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen schon jetzt herzlich für Ihre Unterstützung und die Bereitstellung der Spendenbox. Gemeinsam können wir einen positiven Beitrag leisten und denen helfen, die es am dringendsten brauchen.

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